Verhinderungspflege

Wenn Patienten zu Hause von ihren Angehörigen versorgt werden, steht ihnen im Falle einer Vertretung (bspw. durch Krankheit, Urlaub oder anderen Ausfällen des Angehörigen) die Verhinderungspflege zu. Diese Ersatzpflege kann durch den Pflegepunkt beantragt und für maximal 6 Wochen im Jahr für Sie durchgeführt werden. Die Verhinderungspflege kann an einem konzentrierten Zeitabschnitt in Anspruch genommen werden oder partiell auf mehrere Monate stundenweise ausgedehnt.