Hauswirtschaftliche Leistungen

Bei straken Beeinträchtigungen des Pflegebedürftigen können über die Behandlungspflege hinaus weiter Leistungen der häuslichen Krankenpflege durch den Haus- oder Facharzt verordnet werden. Diese beinhalten weitere Maßnahmen der Grundpflege sowie hauswirtschaftliche Tätigkeiten nach der Definition des SGB V.