Die Grundpflege ist eine vorübergehende oder dauerhafte pflegerische Versorgung eines Menschen, der alleine seine alltägliche Grundverrichtung nicht ausüben kann.
Dieser Bereich der Pflege unterliegt dem Leistungsspektrum der Pflegeversicherung nach SGB XI.
Die pflegerische Versorgung bieten wir auf Basis der ambulanten Pflege als auch der 24-Stunden-Betreuung an. In beiden Konstellationen erhalten Sie eine fachliche Pflegekraft, die höchsten Qualitätsanforderungen und Kontrollen unseres Pflegeleitungspersonals unterliegen.
In Absprache mit dem Patienten und/oder seinen Angehörigen erstellen wir einen Pflegeplan. Selbstverständlich können auch Zusätzliche- und Individualleistungen nach Absprache erbracht werden. Die Grundpflege kann in Kombination mit der Behandlungspflege durchgeführt werden.